- Was ist ein Aufhebungsvertrag?
- Freiwilligkeit des Aufhebungsvertrags
- Vorteile eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer
- Nachteile und Risiken eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer
- Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen
- Sperrzeit und Arbeitslosengeld
- Abfindung
- Sonderfälle
- Kann man einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
- Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser?
- Zusammenfassung
- Muster Aufhebungsvertrag
1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Im Aufhebungsvertrag werden die Modalitäten der Beendigung, wie der letzte Arbeitstag, mögliche Abfindungszahlungen und weitere Details, festgehalten. Diese Art der Vertragsbeendigung ermöglicht es beiden Parteien, Bedingungen und Konditionen individuell auszuhandeln und festzulegen.
2. Freiwilligkeit des Aufhebungsvertrags
Zu betonen ist, dass der Aufhebungsvertrag eine freiwillige Vereinbarung ist. Beide Parteien müssen dem Vertrag zustimmen und keine Seite darf zu einer Unterschrift gezwungen werden.
Die Initiative zu Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag kann von beiden Seiten ausgehen. Für den Inhalt des Aufhebungsvertrags macht es erstmal keinen Unterschied, ob dieser auf Wunsch des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers geschlossen wurde.
3. Vorteile eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer
Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer mehrere Vorteile bieten:
Vermeidung von Kündigungsfristen
Im Gegensatz zu einer Kündigung kann das Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Dies bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, schneller eine neue Anstellung anzutreten oder anderen Plänen nachzugehen.
Abfindung
Häufig wird eine Abfindung als Anreiz für den Arbeitnehmer angeboten, den Vertrag zu unterschreiben. Diese kann als finanzielle Überbrückung bis zum Beginn einer neuen Beschäftigung dienen.
Wohlwollendes Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer können oft eine positive Formulierung des Arbeitszeugnisses aushandeln. Ein gutes Arbeitszeugnis ist wichtig für zukünftige Bewerbungen und kann den weiteren Karriereweg positiv beeinflussen.
Keine Kündigungsschutzklage
Mit einem Aufhebungsvertrag können langwierige und kostspielige Kündigungsschutzklagen vermieden werden. Dies spart beiden Parteien Zeit, Geld und Nerven.
4. Nachteile und Risiken eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer
Trotz der genannten Vorteile sollten Arbeitnehmer auch die potenziellen Nachteile eines Aufhebungsvertrags bedenken:
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Verlust des Kündigungsschutzes
Arbeitnehmer verzichten auf den Kündigungsschutz und die Möglichkeit, gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen. Dies kann insbesondere dann nachteilig sein, wenn der Aufhebungsvertrag unter Druck oder in einer Stresssituation unterzeichnet wurde.
Keine gesetzliche Abfindung
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache und kann von den Erwartungen abweichen.
5. Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen
Bei der Erstellung eines Aufhebungsvertrags sollten bestimmte formale und inhaltliche Aspekte beachtet werden:
Formales
Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, um rechtswirksam zu sein. Mündliche Vereinbarungen sind nicht ausreichend. Zudem muss der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben werden.
Welche Frist?
Obwohl ein Aufhebungsvertrag unabhängig von Kündigungsfristen vereinbart werden kann, ist es sinnvoll, eine angemessene Frist zur Vorbereitung des Arbeitsendes zu berücksichtigen. Dies gibt beiden Parteien Zeit, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten.
Inhalt
Ein Aufhebungsvertrag sollte unter anderem folgende Punkte enthalten:
- Beendigung des Anstellungsvertrags: Das genaue Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet sowie die Gründe für das Ende des Arbeitsverhältnisses (z. B. Vermeidung einer ansonsten unausweichlichen Kündigung).
- Vergütungsfortzahlung: Regelungen zur Zahlung des Gehalts bis zum Beendigungsdatum.
- Freistellung und Resturlaub: Angaben dazu, ob der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und wie mit noch ausstehendem Urlaub verfahren wird.
- Abfindung: Regelungen zur Zahlung einer Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes.
- Arbeitszeugnis: Vereinbarungen über den Inhalt und die Formulierung des Arbeitszeugnisses.
- Turboklausel: Eine Vereinbarung, die dem Arbeitnehmer eine erhöhte Abfindung zusichert, wenn er das Unternehmen vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist verlässt.
6. Sperrzeit und Arbeitslosengeld
Ein häufiges Problem bei Aufhebungsverträgen ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese beträgt in der Regel zwölf Wochen, während derer kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Meinung ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat. So wertet die Arbeitsagentur das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags in der Regel als freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist insofern vor allem, von wem die Initiative für die Verhandlungen ausging. Hat der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, so liegt eine freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nahe.
Wichtige Gründe können beispielsweise sein:
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Mobbing
- Begründung einer Lebensgemeinschaft an einem anderen Ort
- Insolvenz des Arbeitgebers
Auch Krankheit kann in Kombination mit einer deswegen drohenden Arbeitgeberkündigung unter bestimmten Voraussetzungen ein wichtiger Grund sein.
7. Abfindung
Die Höhe der Abfindung variiert und hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, rechtlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kündigung und dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers.
Höhe und maximale Abfindung
Die Höhe der Abfindung wird individuell vereinbart. Es gibt jedoch gängige Berechnungsformeln, die als Richtlinie dienen können, etwa ein halbes bis ein volles Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Genauso wie es in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung gibt, so gibt es auch keine Obergrenze für die maximale Abfindung. Mit einer guten Vorbereitung und Strategie kann auch eine sehr hohe Abfindung erzielt werden.
Unser Abfindungsrechner kann Ihnen einen ersten Eindruck davon geben, wie hoch Ihre persönliche Abfindung ausfallen könnte:
Turboklausel
Eine Turboklausel ist eine besondere Vereinbarung im Aufhebungsvertrag, die dem Arbeitnehmer eine erhöhte Abfindung (sog. „Sprinterprämie“) zusichert, wenn er das Unternehmen vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist verlässt. Dies kann besonders dann attraktiv sein, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle in Aussicht hat.
Mögliche Ruhezeit beim Arbeitslosengeld
Eine Abfindung verringert normalerweise nicht Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Endet Ihr Arbeitsverhältnis allerdings kurzfristig, droht eine sogenannte Ruhezeit und Sie müssen mit einer Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld rechnen.
Steuerliche Aspekte berücksichtigen
Die Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig und wird als außerordentliche Einkunft behandelt. Eine Abfindung muss daher in der Regel in dem Jahr, in dem sie gezahlt wird, versteuert werden.
Da es sich oft um eine hohe Einmalzahlung handelt, kann dies zu einer erheblichen Mehrbelastung führen, weil die Abfindung das Jahreseinkommen deutlich erhöht und damit meist einen höheren Steuersatz zur Folge hat.
8. Sonderfälle
Aufhebungsvertrag wegen Krankheit
Ein Aufhebungsvertrag kann auch aufgrund von Krankheit geschlossen werden. Hierbei ist besondere Vorsicht geboten, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Kann durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden, dass die weitere Ausübung der bisherigen Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr möglich ist, kann dies als wichtiger Grund anerkannt und auf eine Sperrzeit verzichtet werden. Dafür ist jedoch notwendig, dass dem Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit ohnehin eine Kündigung droht. Zudem müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Durch den Aufhebungsvertrag darf die Kündigungsfrist nicht umgangen werden
- Der Arbeitnehmer darf nicht unkündbar sein (z. B. als Betriebsratsmitglied oder Schwerbehinderter)
- Die Abfindung darf maximal 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr betragen
Aufhebungsvertrag in der Probezeit
Auch während der Probezeit kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein. Das Arbeitsverhältnis ist in dieser Zeit ohnehin leichter kündbar. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch aufgrund seiner Einvernehmlichkeit Klarheit und eine geordnete Beendigung bieten.
Aufhebungsvertrag bei Insolvenz des Arbeitgebers oder Betriebsübergang
Befindet sich der Arbeitgeber in Insolvenz, kann ein Aufhebungsvertrag helfen, indem er das Arbeitsverhältnis schnell und einvernehmlich beendet. Dabei sollten Arbeitnehmer jedoch darauf achten, dass alle ausstehenden Ansprüche, wie Gehaltszahlungen und Abfindungen, gesichert sind.
Im Falle eines Betriebsübergangs sollten Sie einer freiwilligen Trennung per Aufhebungsvertrag nur zustimmen, wenn der Arbeitgeber eine attraktive Abfindung anbietet.
9. Kann man einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
Häufig unterschreiben Arbeitnehmer voreilig einen Ihnen vorgelegten Aufhebungsvertrag und beenden ihr Arbeitsverhältnis unüberlegt. Das passiert vor allem dann, wenn die Initiative vom Arbeitgeber ausgeht und dieser den Arbeitnehmer zur Unterschrift drängt.
Grundsätzlich ist es schwer, aber nicht unmöglich, einen Aufhebungsvertrag aus der Welt zu schaffen. Insbesondere, wenn der Vertrag unter Druck unterschrieben wurde, ist die „Aufhebung der Aufhebung“ möglich.
10. Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser?
Ein Aufhebungsvertrag bietet mehr Flexibilität und Verhandlungsspielraum als eine Kündigung. Jedoch gibt es auch hier Risiken, wie insbesondere die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer sollten die individuellen Vor- und Nachteile gründlich abwägen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen.
11. Zusammenfassung
- Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Die Vereinbarung ist immer freiwillig.
- Vorteile: Flexibilität, Abfindung, positives Arbeitszeugnis, Vermeidung von Kündigungsschutzklagen.
- Nachteile und Risiken: Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Verlust des Kündigungsschutzes, keine gesetzliche Abfindung.
- Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann durch das Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Mobbing) vermieden werden.
- Die Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.
- Ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit, während der Probezeit oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bzw. Betriebsübergang stellt einen Sonderfall dar und sollte dementsprechend auch genau überlegt sein.
- Ein Aufhebungsvertrag kann insbesondere dann rückgängig gemacht werden, wenn der Arbeitgeber bei dessen Abschluss Druck auf den Arbeitnehmer ausgeübt hat.
12. Muster Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag
zwischen
Herrn Max Mustermann
Musterstraße 1a
00000 Musterhausen
– nachfolgend Arbeitnehmer genannt –
und
der Platzhalter GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Otto Normalbürger und Jane Doe
Irrweg 1
00000 Musterhausen
– nachfolgend Arbeitgeber genannt –
wird folgender Abwicklungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen seit dem __.__.____ bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers, zur Vermeidung einer ansonsten unausweichlichen ordentliche und fristgerechte Kündigung des Arbeitgebers, aus dringenden betriebsbedingten Gründen mit Ablauf des __.__.____ enden wird.
§ 2 Freistellung
Der Arbeitnehmer wird mit sofortiger Wirkung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich, unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung von Urlaub, von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt.
§ 3 Ordnungsgemäße Abrechnung
- Der Arbeitgeber rechnet das Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung weiter auf Basis der monatlichen Grundvergütung in Höhe von ____,__ Euro brutto ordnungsgemäß ab und zahlt die entsprechenden Nettobeträge an den Arbeitnehmer
- Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass der Arbeitnehmer für das Kalenderjahr ____ Anspruch auf das volle 13. Monatseinkommen (Weihnachtsgeld) in Höhe von ____,__ Euro brutto hat. Der Arbeitgeber zahlt dieses wie gewohnt mit der _________abrechnung aus.
- Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass der Arbeitnehmer für das Kalenderjahr ____ Anspruch auf das volle Urlaubsgeld in Höhe von ____,__ Euro brutto hat. Der Arbeitgeber zahlt dieses wie gewohnt mit der ___________abrechnung aus.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmer für das Kalenderjahr ____ Anspruch auf Platzhalter in Höhe von ____,__ brutto hat. Der Arbeitgeber zahlt dieses wie gewohnt mit der ___________abrechnung aus.
§ 4 Dienstwagen
Der Arbeitnehmer ist bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, den Dienstwagen (inklusive Tankkarte) zu unveränderten Bedingungen weiter zu benutzen.
§ 5 Abfindung
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und in entsprechender Anwendung der §§ 9,10 KSchG und unter Berücksichtigung der §§ 24, 34 EStG eine Abfindung in Höhe von _______ Euro (In Worten: _________) brutto. Der Anspruch auf die Abfindung entsteht sofort, ist vererbbar und fällig mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
§ 6 Herausgabe
Die Parteien verpflichtet sich wechselseitig, alle im Besitz der jeweils anderen Partei befindlichen oder überlassenen Gegenstände mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollständig an die jeweils andere Partei zu übergeben. Dazu zählen insbesondere für Arbeitnehmer/Arbeitgeber:
- Gegenstand a
- Gegenstand b
- Gegenstand c
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Die Parteien vereinbaren hierzu eigenverantwortlich einen Termin zur Übergabe.
§ 7 Zeugnis
- Der Arbeitnehmer erhält unaufgefordert, mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ein wohlwollendes und qualifiziertes Zeugnis mit „sehr guter“ Leistungs- und Führungsbeurteilung. Das Zeugnis enthält eine entsprechende Dankes-, Wunsch- und Bedauernsformel. Änderungswünsche des Arbeitnehmers werden berücksichtigt, soweit keine dringenden betrieblichen Belange diesen entgegenstehen.
- Der Arbeitnehmer erhält ein entsprechendes Zwischenzeugnis innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vergleichs. Dieses enthält eine Dankesformel. Änderungswünsche des Arbeitnehmers werden berücksichtigt, soweit keine dringenden betrieblichen Belange diesen entgegenstehen.
§ 8 Sonderkündigungsrecht
- Der Arbeitnehmer ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis jederzeit, mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber, vorzeitig zu beenden. Eine vorzeitige Beendigung ist insbesondere im Interesse des Arbeitgebers.
- Im Falle der vorzeitigen Beendigung gemäß § 7 a. dieser Vereinbarung, erhöht sich die Abfindung gemäß § 4 dieser Vereinbarung um 100 % der bis zum vorgesehenen Beendigungsdatum noch ausstehenden Bruttomonatsgehälter und Sonderzahlungen (gemäß § 3 dieser Vereinbarung), die sich der Arbeitgeber aufgrund der vorzeitigen Beendigung erspart.
§ 9 Verschwiegenheit
Die Parteien sind über Anlass und Inhalt dieser Vereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet, es sei denn, es bestehen rechtliche Auskunftsverpflichtungen (insbesondere ggü. Rechtsanwälten, Gerichten, Steuerberatern oder Behörden). Diese Regelung gilt nicht für den Arbeitnehmer gegenüber nahen Angehörigen.
§ 10 Abrechnungen und Arbeitspapiere
Die Gehaltsabrechnungen und sämtliche Arbeitspapiere werden dem Arbeitnehmer nach Unterzeichnung dieses Vertrags postalisch und auf Kosten des Arbeitgebers an den Wohnort des Arbeitnehmers übersandt.
§ 11 Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis
Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass verbindliche Auskunft über steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen dieser Vereinbarung nur die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt erteilen. Dem Arbeitnehmer ist insoweit auch vor Unterzeichnung des Vertrages Gelegenheit zur Einholung entsprechender Auskünfte eingeräumt worden. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer darauf hingewiesen, dass sie nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 SGB III verpflichtet ist, bereits in der Zeit bis zur tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eigenverantwortlich nach einer neuen Beschäftigung zu suchen. Der Arbeitnehmer wurde außerdem darauf hingewiesen, dass sie sich gemäß § 37 b SGB III spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden hat. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Andernfalls können Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen. Der Arbeitgeber haftet nicht für die Nachteile, die dem Arbeitnehmer durch die Versäumung seiner Pflichten entstehen.
§ 12 Erledigungsklausel
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich geregelten Pflichten, sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung sowie aus sonstigem Rechtsgrund und etwaigen weiteren früheren Arbeits- und/oder Dienstverhältnissen mit der Gesellschaft oder einer mit ihr verbundenen Gesellschaft einschließlich ihrer jeweiligen Rechtsvorgänger, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt sowie unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens, ausgeglichen und erledigt sind.
- Ausgenommen hiervon sind etwaige unverzichtbare Rechte, insbesondere unverfallbare Anwartschaften des Arbeitnehmers auf eine betriebliche Altersversorgung, Ansprüche auf einen kraft Gesetzes zwingend zu zahlenden Mindestlohn, insbesondere nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie unverzichtbare Rechte aus unerlaubter Handlung, insbesondere Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie Ansprüche aufgrund grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzungen.
§ 13 Nebenabrede/Schriftform
Diese Vereinbarung enthält die vollständige Einigung zwischen den Parteien. Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter Ausschluss der elektronischen Form sowie der telekommunikativen Übermittlung. Dies gilt auch für die Aufhebung, Änderung und Ergänzung der Schriftformklausel selbst. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt (§ 305 b BGB).
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Abwicklungsvereinbarung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung werden die Parteien eine gültige Bestimmung vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Ort, Datum: Ort, Datum:
_____________________ ______________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer